3departure_Visual Media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1. Angebot und Gültigkeit des Angebotes

Das Angebot versteht sich freibleibend und ist nicht verbindlich in Leistungen die nicht definiert sind jedoch mit dem Produkt zusammenhängen können. 3departure_Visual Media kann nicht haftbar gemacht werden für Leistungen/ Beschaffenheit, die nicht genau beschrieben oder aufgeführt wurden.

Die Gültigkeit des Angebotes beträgt 14 Werktage, ab Angebotsdatum.


2. Beauftragung

Eine Beauftragung von 3departure_Visual bedarf stets der schriftlichen Form seitens des Auftraggebers (AG), in Form des unterschriebenen Angebotes (per Mail) oder in Form einer Bestellung/Auftragsbestätigung auf Briefpapier des AG mit Unterschrift und Stempel.

Falls keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, gilt der Auftrag auch mit mündlicher Zusage bzw. einvernehmlichem Beginn der Arbeiten am Projekt als erteilt.


3. Datenübergabe

Alle notwendigen Daten, wie z.B. Lagepläne, Schnitte, Grundrisse, Materialinformationen, Bauschreibung etc. werden seitens des AG in lesbarer und übernahmefähiger und digitaler Form vor oder mit Projektbeginn geliefert. Evtl. fehlende Details können auch in Form einer lesbaren Handskizze vorliegen. Die damit vereinbarten Termine für die Lieferung sind verbindlich.

3departure_Visual Media ist nicht verantwortlich, wenn durch eine lücken- oder fehlerhafte Datenlage das Produkt/Ergebnis verfälscht und unrichtig dargestellt wird.


4. Leistungen

Inbegriffen sind sämtliche Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungstermine und Datenübermittlungen.

3departure_Visual Media ist nicht verantwortlich für Projekt- oder Inhaltsänderungen, die durch eine dritte Partei oder den Auftraggeber nach Projektbeginn verursacht werden. Inhaltliche Projektänderungen jeglicher Art nach der Auftragsvergabe können zu Zeitverzörgerungen bezgl. der Abgabe, zu Mehrkosten und Nachträgen führen.

Zeitverzögerungen, die durch zu späte oder nicht gelieferte Daten entstehen bzw. durch verspätete Freigaben seitens des Auftraggebers oder dritter Parteien entstehen können, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Produktionszeitraumes und können zur Verzögerung der Abgabe führen.

Sofern dies der Fall ist wird 3departure_Visual Media dies anzeigen und dem Auftraggeber im Vorfeld darlegen.


3departure_Visual Media ist nicht verantwortlich für inhaltliche Unterschiede zwischen den gelieferten Ergebnissen auf Basis eines Planungstandes und dem späteren realen Erscheinungsbild eines Projektes.

Ausdrucke und Datentransfer an Dritte werden ggf. gesondert abgerechnet.


5. Fremdleistungen

3departure_Visual Media ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 3departure_Visual Media hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, 3departure_Visual Media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises der Fremdleistung.


6. Projektverlauf

3departure_Visual Media wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen und kann den Auftrag auch – komplett oder teilweise - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist 3departure_Visual Media hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.

Der Visualisierungsprozess gliedert sich in 3 Phasen: Modellierung, Szeneneinrichtung/Texturierung/Rendering, Postwork. Der AG erhält an bis zu zwei geeigneten Zeitpunkten im Prozess eine Preview / einen Zwischenstand des Arbeitsergebnisses zur Stellungnahme (Review). Die Kommentare des AG werden dann im weiteren Ablauf eingearbeitet soweit es der Arbeitsfortschritt noch zulässt um das Projekt termingerecht zu beenden.

3departure_Visual Media liefert Ergebnisse und Visualisierungen basierend auf einen terminlich festgelegten Planungsstand, grundsätzlich wird der gelieferte Planungsstand bei Projektbeginn als definitiver Stand angenommen.

3departure_Visual behält sich vor, für gleiche Aufgaben / Wettbewerbe für mehrere Auftraggeber zu arbeiten. Eine Diskretion und Geheimhaltung wird garantiert.


7. Lieferung, Abgabe und Gewährleistung

Sofern im Vorfeld nicht anders vereinbart wird, umfasst die Lieferung ein Abgabeformat im Seitenverhältnis ca. DIN A4 (3:2 bis 4:3 Bildformat) quer mit einer Bildauflösung von ca. 300dpi. In Zahlen bedeutet dies ca. 3500 px Breite / 2400-2700 px Höhe.

Die Daten werden dem Auftraggeber zum vereinbarten Termin per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

Im Fall eines Mangels steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch 3departure_Visual Media zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von 3departure_Visual Media abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.


8. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Publikation

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der AG das einfache Nutzungsrecht, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Arbeitsergebnisse dürfen somit soweit nicht anders vereinbart, weltweit, uneingeschränkt und unbefristet in Ihrer Orginalform seitens des AG kopiert und publiziert werden. Dies bedarf nicht der Rücksprache mit 3departure_Visual Media.

Beansprucht der AG das ausschließliche Nutzungsrecht, so ist dies gesondert zu vereinbaren.

Bei Veröffentlichung der Bilder (Wettbewerbe, Ausstellungen, Tafeln, Preise, Eigenwerbung, Internetauftritt, Bürobroschüren, Monografien etc.) ist der Urheber an geeigneter Stelle im dafür vorgesehenen Rahmen aufzuführen.
Dies kann mit einen Namensvermerk mit Hinweis auf den Urheber (3departure.net) deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Bild oder z.B. im Bildnachweis erfolgen. Das Logo von 3departure_Visual Media ist auf Anfrage verfügbar.

Eine Ausnahme von der Verpflichtung der Namesnennung bilden Verfahren, die eine Anonymität des Teilnehmers (z.B.Wettbewerbe) erfordern. Die Anforderung der Wahrung der Anonymität ist im Vorfeld vom AG anzuzeigen.

Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

3departure_Visual Media behält sich in jedem Fall das einfache Nutzungsrecht vor, um das produzierte Material für Werbung in eigener Sache uneingeschränkt einzusetzen. Auf laufende Verfahren (anonyme Wettbewerbsverfahren, Bieterverfahren etc.) wird Rücksicht genommen; die Arbeitsergebnisse werden erst nach Verfahrensentscheidung und vorheriger Rücksprache mit dem AG veröffentlicht. Eine Rücksprache ist nicht erforderlich, wenn Verfahrensergebnisse anderweitig bereits öffentlich gemacht wurden.

Falls Inhalte durch eine gesonderte Regelung unter eine befristete oder nicht befristete Geheimhaltung fallen oder durch anderweitige vereinbarte Regelungen der schriftlichen Erlaubnis des Auftraggebers bedürfen, ist im Vorfeld von Seiten des AG zu bennen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten publiziert werden dürfen.

Jede Veränderung des Bildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von 3departure_Visual Media. Ausgenommen sind Veränderungen in Bildgröße, Tonwert- und allgemeine Farbanpassungen. Es ist nicht erlaubt, Teile oder Ausschnitte der Bilder weiter zu verwenden.

 

9. Eigentum 3D Daten

Sämtliche von 3departure_Visual Media produzierten 3D-Daten, Texturen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben ausdrücklich Eigentum von 3departure_Visual Media.

Wünscht der AG einer Herausgabe der Daten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die herausgegeben Daten dürfen nicht ohne Einwilligung von 3departure_Visual Media vom AG verändert oder verwertet werden.

3departure_Visual Media wird die Projektdaten und Arbeitsergebnisse ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.


10. Haftung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten 3D-Modellen und BIldern haftet 3departure_Visual Media nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Arbeistergebnisse (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.


11. Vergütung

Die vereinbarte Vergütung ist bei Lieferung des Bildmaterials fällig. Werden mehrere Bilder, Bildserien oder entwurfsbegleitende Visualisierungsprozesse in Teilen abgenommen, so ist bei Lieferung der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu bezahlen.

Eine genaue Definition der Höhe der Teilvergütungen und der Zahlungsziele sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu vereinbaren.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich des bei Zahlung geltenden Mehrwertsteuersatzes sowie sonstiger bei Zahlung entstehender Steuern oder Gebühren.

Das volle Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung der Arbeitsergebnisse unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt.

Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht 3departure_Visual Media mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zu.


12. Schlussbestimmung

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Beauftragung / Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von 3departure_Visual Media als Gerichtsstand vereinbart.

Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftbedingungen nicht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Schaubilder oder Animationen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DV etc.).

Alle aufgeführten Punkte können im gegenseitigen Einverständnis jederzeit in schriftlicher Form abgeändert werden.

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